Zulassung zum Brotbrechen

Bibelverständnis der Brüderbewegung in Theorie und Praxis

Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon schneid9 am Mo 6. Okt 2008, 19:40

Die Bedingungen, die man erfüllen muss, um in einer konservativen Brüdergemeinde (vor allem AV, aber auch Teile von BF und FB) am Brotbrechen (Abendmahl) teilnehmen zu können, gelten im Allgemeinen als streng. Man muss sich einem „Zulassungsgespräch“ mit mehreren Brüdern unterziehen, in dem festgestellt werden soll, ob man (1) bekehrt, (2) „rein in der Lehre“, (3) „rein im Wandel“ und ggf. (4) „rein in seinen Verbindungen“ ist. Doch wie kann das zuverlässig überprüft werden?

Auf die Frage „Bist du bekehrt?“ kann man noch mit Ja oder Nein antworten und ggf. eine Bekehrungsgeschichte erzählen. Dagegen ist eine Frage wie „Bist du rein in der Lehre?“ ziemlich sinnlos, da wohl kaum jemand seine eigenen Lehrüberzeugungen als „unrein“ oder gar als „Irrlehren“ bezeichnen würde. Um eine wirklich verlässliche Antwort auf diese Frage zu erhalten, müsste man den „Prüfling“ also zu einer möglichst umfassenden Anzahl von konkreten Lehren befragen oder ihm eine Liste von (richtigen oder falschen) Lehren vorlegen und ihn dazu Stellung nehmen lassen. Das geschieht in solchen Gesprächen aber in der Regel nicht, da eine derartige Zusammenstellung zentraler Lehren ja eine Art Glaubensbekenntnis wäre, was in konservativen Brüdergemeinden strikt abgelehnt wird (bekanntlich soll nur die Bibel gelten und kein von Menschen aufgestelltes Glaubensbekenntnis). In der Praxis führt das dazu, dass die Prüfung der Lehre eher oberflächlich bleibt, weil sich zur „Lehre der Bibel“ wohl jeder „Prüfling“ ohne Einschränkungen bekennen kann.

Ähnlich sieht es mit der „Reinheit im Wandel“ aus. Auch hier ist eine Ja/Nein-Frage sinnlos, da von einem Gläubigen, der am Brotbrechen teilnehmen will, im Allgemeinen nicht anzunehmen ist, dass er selbst seinen „Wandel“ als „unrein“ bezeichnen würde. Wenn man wirklich einigermaßen Gewissheit haben wollte, müsste man also auch hier konkrete Fragen stellen, und zwar am besten ex negativo, indem man dem Betreffenden bestimmte „Unreinheiten“ vorlegen würde. Dabei dürfte man sich nicht auf Sexuelles beschränken, sondern müsste auch andere Sünden wie Hass, Habsucht, Unehrlichkeit usw. einbeziehen. Da die Zahl möglicher Sünden aber prinzipiell unbegrenzt ist, könnte eine solche Aufzählung nie vollständig sein. Letzte Sicherheit hätte man also auch dann nicht.

Mich wundert nun Folgendes: Obwohl besonders die „geschlossenen“ Brüder ihre Zulassungsbedingungen in der Theorie so streng formulieren, geben sie sich in der Praxis doch mit einer eher oberflächlichen Prüfung zufrieden, ohne diesen Widerspruch überhaupt zu bemerken. Ich weiß nicht, ob mein eigenes Zulassungsgespräch repräsentativ ist, aber es lief ungefähr so ab:

Zu Punkt (1): „Dass du ein Kind Gottes bist, daran haben wir überhaupt keinen Zweifel. Du hast dich letztes Jahr taufen lassen“ usw.

Zu den Punkten (2) und (4): Anhand einer Broschüre von Paul Grobéty wurde ich ausführlich über das Verständnis der AV vom „Tisch des Herrn“ belehrt, aber ich wurde nicht einmal ausdrücklich gefragt, ob ich ihm zustimme.

Zu Punkt (3): „Es ist uns eigentlich peinlich, und wir glauben es auch nicht, aber wir müssen dich doch noch fragen: Hast du irgendwelche unreinen Verbindungen mit Mädchen?“

Kann man auf diese Weise wirklich feststellen, ob jemand bekehrt, „rein in der Lehre“, „rein im Wandel“ und „rein in seinen Verbindungen“ ist? Ich hätte im Prinzip ein nicht wiedergeborener Bekenner sein können, der die Gottheit Christi leugnet und heimlich homosexuelle Kontakte pflegt, und wäre trotzdem zugelassen worden, ohne einmal lügen zu müssen. Was entschied, war letztlich wohl der allgemeine Eindruck; man traute mir diese Dinge (zu Recht!) nicht zu, also fragte man auch nicht danach.

Was will ich mit alledem nun sagen? Dass die „Zulassungsprüfung“ strenger sein sollte? Nicht unbedingt. Zunächst einmal will ich nur sagen, dass es eine Illusion ist zu glauben, mit einem Gespräch dieser Art wirklich herausfinden zu können, ob jemand „rein“ ist. Dafür bräuchte man mindestens ein festgelegtes Glaubensbekenntnis und eine Art „Sündenregister“, das man Schritt für Schritt durchgehen und abhaken könnte (und selbst dann bliebe noch ein Rest von Unsicherheit). Wenn man das aber ablehnt, sollte man auch die Verwendung des Wortes „rein“ schnellstens aufgeben und sich nicht länger der Illusion hingeben, man sei „reiner“ als andere Gemeinden, die weniger strenge Bedingungen aufstellen.

Zusammengefasst: Wenn Theorie und Praxis so stark auseinanderklaffen, muss entweder die Praxis der Theorie angepasst werden (strengere Zulassungsprüfung) oder die Theorie der Praxis (realistischere Zulassungskriterien).

Wie seht ihr das?
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Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon Apostel am Di 7. Okt 2008, 11:20

Meiner Ansicht nach ist In erster Linie jeder sich selbst nach 1. Kor. 11,28-30 verantwortlich.

Gruß Jürgen
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Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon asderrix am Di 7. Okt 2008, 16:15

schneid9 hat geschrieben:Zusammengefasst: Wenn Theorie und Praxis so stark auseinanderklaffen, muss entweder die Praxis der Theorie angepasst werden (strengere Zulassungsprüfung) oder die Theorie der Praxis (realistischere Zulassungskriterien).
Wie seht ihr das?

Ich bin der Meinung, es gibt noch eine dritte Möglichkeit:
Es muss hinterfragt werden, ob Zulassungsprüfungen/Zulassungskriterien biblisch sind?
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Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon schneid9 am Mi 8. Okt 2008, 23:55

Apostel hat geschrieben:Meiner Ansicht nach ist In erster Linie jeder sich selbst nach 1. Kor. 11,28-30 verantwortlich.

Das ist ja auch der gängige "offene" Standpunkt. Aber geht es im Abschnitt 1Kor 11,17-34 nicht hauptsächlich um das richtige Verständnis vom Abendmahl? Manche Korinther dachten offenbar, das Abendmahl sei eine normale Mahlzeit zum Sattessen und Sich-Betrinken (V. 21f., 34). Paulus musste ihnen deutlich machen, dass es sich um ein Gedächtnis- und Verkündigungsmahl handelt, bei dem Brot und Wein geistliche Bedeutung haben (V. 24-26). In diesem Zusammenhang sagt er dann (V. 28-30): "Der Mensch aber prüfe sich selbst [= ob er den Sinn des Abendmahls richtig erkannt hat], und so esse er von dem Brot und trinke von dem Kelch. Denn wer isst und trinkt, isst und trinkt sich selbst Gericht, wenn er den Leib <des Herrn> nicht <richtig> beurteilt" [= nicht bedenkt, dass es um den Leib des Herrn geht].

asderrix hat geschrieben:Ich bin der Meinung, es gibt noch eine dritte Möglichkeit: Es muss hinterfragt werden, ob Zulassungsprüfungen/Zulassungskriterien biblisch sind?

Berechtigte Frage! Die Antwort müsste aber differenziert ausfallen: Über Zulassungsprüfungen wird man in der Bibel tatsächlich wenig finden, aber von den genannten Zulassungskriterien ist das erste doch wohl unverzichtbar: Wenn das Abendmahl die "Gemeinschaft des Blutes des Christus" und die "Gemeinschaft des Leibes des Christus" symbolisiert (1Kor 10,16), können doch sicher nur solche rechtmäßig daran teilnehmen, die durch das "Blut des Christus" gerettet sind und zum "Leib des Christus" gehören (vgl. auch V. 17: "Denn ein Brot, ein Leib sind wir, die vielen, denn wir alle nehmen teil an dem einen Brot"). Wenn das nicht so wäre und auch Ungläubige ohne weiteres am Abendmahl teilnehmen dürften, könnten wir ja genauso gut in die Landeskirchen zurückkehren.
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Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon ejb am Do 9. Okt 2008, 16:16

Die "Zulassung" zu Beginn der Versammlung war einfach, Apg 2,41: "die nun sein Wort aufnahmen wurden getauft; und es wurden an jenem Tage hinzugetan (zum Brotbrechen) bei 3000 Seelen... von den Ungläubigen wagte keiner sich ihnen anzuschließen.

ca 1829 war der Vorgang der "Zulassung" ähnlich einfach wie das Streben nach Gerechtigkeit usw mit denen die den Herrn anrufen aus reinem Herzen 2. Tim 2,22, aber eine gesunde, auch für heute wegweisende "Zulassungsgrundlage" war vorhanden: Vergebung der Sünden, Gottesfurcht in Bezug auf den persönlichen Weg und das ganze Evangelium.

In unseren Tagen des Endes tragen wir besondere Verantwortung, dass Ungläubige, die kein Anrecht am Mahl des Herrn haben, teilnehmen können (siehe Calvin in Genf: er schlang verteidigend seine Arme um Brot und Kelch und sagte den gottlosen Ratsherren, der per Gerichtsbeschluß die Teilnahme erzwingen wollten: "ihr könnt mir die Arme abschlagen , aber ich gebe niemals das Heilige dem Gemeinen"

Ein Wegweiser, der vor der gegenwärtig weit verbreiteten sektiererischen Zulassungspraxis schützen kann, wurde in soundwords.de mit dem Titel: "welche Zulassungskriterien sind biblisch?" veröffentlicht.
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Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon asderrix am Do 9. Okt 2008, 17:55

schneid9 hat geschrieben: Wenn das Abendmahl die "Gemeinschaft des Blutes des Christus" und die "Gemeinschaft des Leibes des Christus" symbolisiert (1Kor 10,16), können doch sicher nur solche rechtmäßig daran teilnehmen, die durch das "Blut des Christus" gerettet sind und zum "Leib des Christus" gehören

Eindeutig JA!
Von daher ist mir die mir bekannte Praxis der Freien Evangelischen Gemeinden sehr sympathisch.
Dort wird die Eigenverantwortung des Einzelnen nicht beschnitten. Jeder, der von sich sagt, dass er Christ ist, also sein Leben mit Gott durch das vergebende Werk Christi in Ordnung gebracht hat, ist zum Mahl eingeladen. Dabei wird auf die große Verantwortung vor Gott hingewiesen
Ausgeschlossen sind die, die das nicht sagen können und die bei denen klare Sünde da ist die nicht bereinigt wurde, bzw. wo keine Bereitschaft da ist Sünde zu bereinigen.

Die Praxis in den verschiedenen Brüdergemeinderichtungen ist ja die, dass letztendlich fast nur wegen offenbar gewordener Sünde auf sexuellen Gebiet ein Ausschluss geschieht. Andere Sünden wie Habsucht, üble Nachrede, usw. sind ja so schwer fest zu machen, das deshalb hier meist nichts unternommen wird.
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Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon Christian O. am Fr 10. Okt 2008, 20:03

Hallo zusammen,

ich gehöre seit über 10 Jahren nicht mehr zu einer "geschlossenen" Brüdergemeinde, deshalb verzeiht mir die nachfolgenden, vielleicht grob vereinfachenden Gedanken bzw. Thesen zur "Zulassung". Für Stellungnahme und Korrektur bin ich dankbar.

1) "Zulassung" ist weder ein biblischer Begriff, noch ein im Wort Gottes beschriebenes Verfahren oder Prozess. Insofern ist bei der Definition eines solchen Verfahrens Vorsicht geboten.

2) Ich kann nicht entdecken, dass die Bibel das gemeinsame Feiern des Abendmahls aus dem Kontext christlicher Gemeinschaft (koinonia) herauslöst, sondern sie betrachtet diese Feier als einen organischen Ausdruck eben dieser Gemeinschaft.

3) Gemeinschaft untereinander entsteht bzw. existiert nicht durch irgendwelche theologische Übereinstimmung oder ähnliches, sondern duch bestehende Gemeinschaft mit dem Vater und dem Sohn (1.Joh.1,3b).

4) Insofern ist das Herrenmahl mit jedem zu feiern, der Gemeinschaft hat mit dem Vater und dem Sohn. Täte man dies nicht würde man Gemeinschaft mit solchen verneinen, die in Gemeinschaft sind mit Gott.

5) Andererseits setzt die Schrift Grenzen, und zwar nicht (nur) für das Feiern des Abendmahls, sondern für die Frage von christlicher Gemeinschaft an sich. Diese grenzen aus

a) Ungläubige - mit diesen ist christliche Gemeinschaft und damit auch Mahlgemeinschaft per se unmöglich
b) solche, bei denen durch ihr Verharren in der Sünde oder die bewußte Gleichgültigkeit ihr gegenüber der Verdacht nahe liegt, dass sie nur "Brüder genannt werden" (1.Kor.5,11f)
c) solche, deren Lehre Gemeinschaft mit Gott unmöglich macht (z.B. 2.Joh.10), bzw. die durch die Gleichgültigkeit gegenüber solcher Lehre zeigen, dass ihre Gemeinschaft mit dem Herrn nicht existieren kann.

6) Die Frage ob jemand in oben genanntem Sinn Gemeinschaft bzw. keine Gemeinschaft hat mit Gott - und damit mit uns als Christen - ist durch ein Gespräch wie oben beschrieben kaum zu prüfen. Wenn es um Gemeindeglieder geht die man länger kennt sollte eigentlich sws. kein Gespräch nötig sein, denn man sollte genug voneinander wissen, um die o.a. Fragen beantworten zu können. Geht es um Nichtgemeindeglieder stellt sich die Frage, mit welcher Einstellung man die Dinge behandelt:

a) stellen wir alle unter den Generalverdacht der Ungeistlichkeit / Nichtgemeinschaft mit Gott, dann werden wir im Zweifel immer den / die Betreffende abweisen. Wir müssen uns dabei klar sein, dass wir möglicherweise Gemeinschaft mit solchen verweigern - was an Gemeindezucht grenzt - die in Gemeinschaft sind mit Gott.
b) gehen wir davon aus, dass Gott unsere Bemühungen im Gespräch - die natürlich notwendig sind - segnet, dann werden wir im Vertrauen auf den Herrn Gemeinschaft - auch und gerade im Feiern des Abendmahls - ausüben, weil wir zunächst unterstellen, dass bis zum Beweis des Gegenteils der / die Betreffende in Gemeinschaft mit ihrem Herrn lebt.

7) Daraus resultierend ergibt sich immer wieder neu die Notwendigkeit, sich selbst zu prüfen in der Frage, ob wir ein "Leben im Licht" führen. Tun wir dies, dann können wir christliche Gemeinschaft mit allen genießen, die dies ebenso tun, unabhängig von Fragen unterschiedlicher Antworten auf Erkenntnisfragen - und hier sehe ich das Thema z.B. sog. "kirchlicher Ungerechtigkeit".

Wie gesagt, gerne lasse ich mich korrigieren und verbessern.

Blessings!
Christian O.
 

Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon toffil am Fr 24. Okt 2008, 11:55

Hallo Christian,

ich könnte Deinem Beitrag nichts entgegensetzen und finde vor allem Absatz 6b sehr gut! Dazu später noch etwas mehr.

Bezug nehmend auf den Beitrag von Asderrix einige Gedanken und Erfahrungen meinerseits:

Es gibt leider nicht die Praxis in den Freien Evangelischen Gemeinden. Ich habe Folgendes erlebt: Als bei uns ein Umzug anstand, bin ich mit meiner Familie bereits vorher im neuen Wohnort in den Gottesdienst der FeG gegangen (wir gehörten im bisherigen Wohnort bereits zur FeG, ich bin mittlerweile aufgrund diverser Unstimmigkeiten kein FeG'ler mehr). An diesem Tag, bei unserem ersten Besuch also, war Abendmahl. Brot und Kelch wurden uns von einem der Brüder mit einer solchen Wärme und Herzlichkeit übergeben, dass exakt in diesem Moment für uns klar war, zu dieser Gemeinde wollen wir gehören.

Das war die eine Seite. Die Kehrseite war, dass zur Bedeutung des Abendmahls oder Brotbrechens genau kein Wort gesagt wurde. Man hat also meiner Frau und mir die Gaben lediglich aufgrund unserer Anwesenheit oder auch unseres sympathischen Äußeren (...) dargereicht. Das war definitiv nicht korrekt.

Bei anderen Gelegenheiten habe ich es wiederum so erlebt wie von Asderrix beschrieben, dass also vor dem Brotbrechen darauf hingewiesen wurde, wer unter welchen Umständen teilnehmen darf und wer es besser an sich vorbeigehen lassen sollte.

Dies ist auch für mich der einzig richtige Weg, und zwar aus zwei Gründen:

a. Die Definition, wer "unwürdig" teilnimmt, ist von Menschen nie hundertprozentig zu leisten. Gerade die Alte Versammlung legt hier die Meßlatte in eine Höhe, wie sie aus der Bibel heraus niemals begründet werden kann.

b. Viel wichtiger noch: Wir als Christen haben nicht die Verantwortung, falls uns jemand vorgaukelt, er sei "würdig", es aber in Wirklichkeit nicht ist. Gott ist derjenige, der das Herz ansehen kann, nicht wir.

Deshalb halte ich die vorher beschriebenen Gespräche (sofern sie sich ausschließlich aufs Brotbrechen beziehen!) für unsinnig und die Praxis von Empfehlungsschreiben für noch unsinniger!
toffil
 

Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon ich am Sa 25. Okt 2008, 07:50

toffil hat geschrieben:Bei anderen Gelegenheiten habe ich es wiederum so erlebt wie von Asderrix beschrieben, dass also vor dem Brotbrechen darauf hingewiesen wurde, wer unter welchen Umständen teilnehmen darf und wer es besser an sich vorbeigehen lassen sollte.

Dies ist auch für mich der einzig richtige Weg, und zwar aus zwei Gründen:

a. Die Definition, wer "unwürdig" teilnimmt, ist von Menschen nie hundertprozentig zu leisten. Gerade die Alte Versammlung legt hier die Meßlatte in eine Höhe, wie sie aus der Bibel heraus niemals begründet werden kann.

b. Viel wichtiger noch: Wir als Christen haben nicht die Verantwortung, falls uns jemand vorgaukelt, er sei "würdig", es aber in Wirklichkeit nicht ist. Gott ist derjenige, der das Herz ansehen kann, nicht wir.

Deshalb halte ich die vorher beschriebenen Gespräche (sofern sie sich ausschließlich aufs Brotbrechen beziehen!) für unsinnig und die Praxis von Empfehlungsschreiben für noch unsinniger!

Mir scheint ( bei allem Respekt ) so ein Generalhinweis vor dem Abendmahl eher eine Alibifunktion zu haben. Keiner will Verantwortung übernehemen. "Augen zu und durch..." ist das Motto. Es gibt sicherllich genug Leute, die nach einem solchen Hinweis Brot und Kelch nehmen,mit denen man aber keine Gemeinschaft haben kann (Bspiele wurde schon angefürht)

Man kann halt von beiden Seiten vom Pferd fallen.
ich
 

Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon asderrix am Sa 25. Okt 2008, 19:25

ich hat geschrieben: Es gibt sicherllich genug Leute, die nach einem solchen Hinweis Brot und Kelch nehmen,mit denen man aber keine Gemeinschaft haben kann

Wichtig ist auf die Konsequenz eines solchen „unwürdigen nehmen" hinzuweisen!
Warum kann ich mit so jemand keine Mahlgemeinschaft haben?
Verunreinige ich mich dadurch?
Oder was geschieht wenn so jemand am Mahl teil nimmt?
asderrix
 
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