Zulassung zum Brotbrechen

Bibelverständnis der Brüderbewegung in Theorie und Praxis

Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon ejb am Mi 29. Okt 2008, 18:41

Zulassungskriterien

Für alle Gemeinden/Versammlungen, die zum Leib Christi gehören gibt es ein einziges bedingungsloses „Aufnahmekriterium bzw Verpflichtung“ nämlich: die Aufnahme des Bruders, der Schwester, die Christus aufgenommen hat (zu Gottes Herrlichkeit) Röm 15, 7

Das war die biblische und glückselige Praxis zu Beginn der Brüderbewegung !

Wenn eine Revision der heute gängigen unterschiedlichen Aufnahmebedingungen diskutiert wird, ist eine Rückkehr zum Ursprung in Röm 15,7 der sicherste Weg die grundsätzlichen Lehren über das Gedächtnismahl von 1. Kor 10 und 11 als Grundlage anzuwenden.

Leider ist davon die heutige Zulassungspraxis entfernt: von „überhaupt keiner“ in den Großkirchen, über „liberal und offen“ bis hin zur sektiererischen Praxis mit der Vorraussetzung der Zugehörigkeit und bindender Zustimmung zu einem bestimmten Versammlungsverzeichnis und dessen ungeschriebenen Richtlinien, wie es unmißverständlich im (unter Druck entfernten) „Berliner Brief“ deutlich wurde. Geschwistern außerhalb dieses Kreises, die um Aufnahme baten, wurde aufgegeben das 420 Seiten-Werk. „Da bin ich in ihrer Mitte“ zu lesen und anzuerkennen, womit Heuchelei und Vorspiegelung einer angepassten Meinung Vorschub geleistet wird. Das hat dann mit 1. Kor 10 und 11 nichts mehr zu tun, so dass es überfällig ist, dass alle Kinder Gottes bez der Bedingungen zur Teilnahme am Gedächtnismahl unseres Herrn, als auch der Trennungs- bzw Ausschlusskriterien zu den Wurzeln zurückkehren.
ejb
 

Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon ejb am Fr 31. Okt 2008, 13:43

Ergänzung zu Zulassungskriterien vom 29.10.08

Zur Erläuterung möchte ich hinweisen, dass der obige Beitrag kein Anspruch auf Vollständigkeit oder bindende Zustimmung erhebt, sondern als Versuch zu werten ist, möglichst uns alle, die Glieder des Leibes Jesu Christi sind, auf einen Standpunkt zu vereinen, um der Gemeinschaft von Apg 2, 42 am Nächsten zu kommen. Dazu bin ich, ebenso wie Bruder Christian O in seinem wertvollen Beitrag vom 10.10.08, für Ergänzung, Korrektur und Kritik offen und dankbar.
ejb
 

Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon Christian O. am Di 4. Nov 2008, 21:01

Lieber ´ich´,

mir scheint, als läge eine große Schwierigkeit bzw. Unklarheit in dem, was Du "distanzierungswürdige Sünde" genannt hast. Wenn es Dir nicht zu sehr Mühe macht, würde ich Dich bitten, dies einmal darzulegen. ´toffil´ hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man "Populäre Sünden" (Sexualität etc.) dabei schnell nennt, andere aber eher vernachlässigt (z.B. Lästerung i.e. üble Nachrede, Habsucht etc.).

Vielleicht können wir dann unter dem von ´ejb´ genannten Aspekt "wen nimmt Christus auf" gemeinsam an Hand der Schrift nachdenken, wo denn nun wirklich die Grenzen von Gemeinschaft (im Herrenmahl und überhaupt) liegen.

Blessings
Christian O.
 

Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon ich am Do 6. Nov 2008, 15:01

mir scheint, als läge eine große Schwierigkeit bzw. Unklarheit in dem, was Du "distanzierungswürdige Sünde" genannt hast.

was wären denn für solche für Dich, und welche nicht.
ich
 

Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon Christian O. am Fr 7. Nov 2008, 11:48

Lieber "ich",

bevor ich hier viel schreibe frage ich einfach zurück, ob denn die unter http://forum.bruederbewegung.de/viewtopic.php?f=6&t=23&sid=0c627c110fca39f6a330cb06c13ec62a dargelegten Dinge in toto für Dich unter die "distanzierungswürdigen" Sünden fallen, oder ob Du da andere Maßstäbe anlegst.

Ich persönlich halte dort die Punkte 2 c) und 3 b) für die - positiv formuliert - diskussionswürdigsten, denn aus Ihnen folgen viele Dinge und Ansichten, die auch für unser Thema eines "Zulassungsgesprächs" und seiner Grenzen relevant sind.

Blessings
Christian O.
 

Re: Zulassung zum Brotbrechen

Beitragvon ich am Fr 7. Nov 2008, 14:59

Lieber Christian,

ich dachte zunächst, du meintest solche Dinge wie "Habsucht, Lästerung üble Nachrede usw.". Das sind in der Tat Sünden die in der Praxis oft schwierig zu definieren sind.

Wir befinden uns hier ja im Thema Zulassungsgespräch. Die angeführten Punkte (in dem Brief 2c+3a) sind bei mir jedenfalls weitestgehend nicht Gegenstand der Gepäche (meistens).

Wenn Du meine Auffassung zu den Punkten in dem Brief wissen willst: Ich halte vieles für richtig, anderes für "inkompatibel". Es handelt sich dabei auch nicht um "distanzierungswürdige" Sünden.

Für eine evtl. Diskussion über Gemeinschaftsfragen müsste man m.E.einen neuen Zweig aufmachen. Allerdings dürfte diese dann ziemlich zeitaufwändig sein, über die Sinnhaftigkeit bzw. den Nutzen bin ich derzeit im Zweifel.
ich
 

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