Zulassungskriterien
Für alle Gemeinden/Versammlungen, die zum Leib Christi gehören gibt es ein einziges bedingungsloses „Aufnahmekriterium bzw Verpflichtung“ nämlich: die Aufnahme des Bruders, der Schwester, die Christus aufgenommen hat (zu Gottes Herrlichkeit) Röm 15, 7
Das war die biblische und glückselige Praxis zu Beginn der Brüderbewegung !
Wenn eine Revision der heute gängigen unterschiedlichen Aufnahmebedingungen diskutiert wird, ist eine Rückkehr zum Ursprung in Röm 15,7 der sicherste Weg die grundsätzlichen Lehren über das Gedächtnismahl von 1. Kor 10 und 11 als Grundlage anzuwenden.
Leider ist davon die heutige Zulassungspraxis entfernt: von „überhaupt keiner“ in den Großkirchen, über „liberal und offen“ bis hin zur sektiererischen Praxis mit der Vorraussetzung der Zugehörigkeit und bindender Zustimmung zu einem bestimmten Versammlungsverzeichnis und dessen ungeschriebenen Richtlinien, wie es unmißverständlich im (unter Druck entfernten) „Berliner Brief“ deutlich wurde. Geschwistern außerhalb dieses Kreises, die um Aufnahme baten, wurde aufgegeben das 420 Seiten-Werk. „Da bin ich in ihrer Mitte“ zu lesen und anzuerkennen, womit Heuchelei und Vorspiegelung einer angepassten Meinung Vorschub geleistet wird. Das hat dann mit 1. Kor 10 und 11 nichts mehr zu tun, so dass es überfällig ist, dass alle Kinder Gottes bez der Bedingungen zur Teilnahme am Gedächtnismahl unseres Herrn, als auch der Trennungs- bzw Ausschlusskriterien zu den Wurzeln zurückkehren.