Hallo wolfsrudel!
Ich war lange nicht mehr hier, lese just Deine Frage und versuche einmal nach meiner Auffassung darauf einzugehen.
wolfsrudel hat geschrieben:Teilnahme am Tisch des Herrn!
Welche Kriterien gibt es hier? Wenn Brüder ein zweites Mal verheiratet sind
Wird u.U. regional verschieden bewertet, da ich meine, dass es verschiedene Ansichten bezüglich der "Möglichkeit der Wiederheirat" gibt.
Der grundsätzlichen Frage, der sich der wieder verheiratete Bruder allerdings und mindestens stellen muss ist klar: liegt ein sündiger/unbiblischer Zustand vor oder ist der Bruder der sog. "unschuldige Teil" eines Ehebruchs?
Und allein diese Frage wird bei sog. Zulassungsgesprächen das K.O. Kriterium sein - und ich meine sogar unabhängig von "offen" oder "geschlossen" oder "AV" o.a..
b)
der Partner nicht am Mahl teilnehmen will oder noch nicht
halte ich für nicht relevant, denn Ehepartner sind ja nicht gleichgeschaltet.
c)
der Partner [...] auch noch nicht gläubig ist
ist auch kein grundsätzliches Hindernis zur Teilnahme am Abendmahl, denn ein Ungläubiger steht in diesem Sinne nicht unter der Beurteilung durch eine örtliche Gemeinde, noch kann er Kriterium eines Zulassungsgespräches sein. Hier gilt für "den Bruder" 1Kor 7,12-16 und der Ungläubige muss sich im Licht und Sinn der Bibel erkennen und Buße tun.
Der Ehepartner ist ungläubig und gemeindemäßig im NT Sinne noch "draußen", denn Paulus schreibt, "
was habe ich auch zu richten die draußen sind? Ihr,[die örtliche Gemeinde]
richtet ihr nicht die drinnen sind? Die aber draußen sind, richtet Gott" nach 1Kor 5,12.13 und für den Bruder gilt demnach "
Wandelt in Weisheit gegen die, die draußen sind, die gelegene Zeit auskaufend. Euer Wort sei allezeit in Gnade, mit Salz gewürzt, um zu wissen, wie ihr jedem einzelnen antworten sollt." Kol 4,5.6 Seine einzige Sorge und Priorität sollte sein, dass der Partner zum Glauben und Frieden mit Gott kommt.
oder in eine andere Gemeinde geht
hielte ich in puncto Zulassung für doppelt schwierig und da ist 1. der Part der "exklusiven Verbindungs- und Verunreinigungslehre" (also was wird in der "anderen Gemeinde" gelehrt und wie ist die Verbindung des Bruders dahin/nimmt er dort auch ab und zu am Abendmahl teil?) noch die geringere Schwierigkeit, denn 2. warum soll durch eine Zulassung "des Bruder" seine geistliche/biblische Verantwortung in der Ehe und innerhalb der Gemeinschaft der Geschwister "seiner" örtlichen Gemeinde über Gebühr belastet werden?
Also, ich halte eine Ehe mit unterschiedlichen Gemeindezugehörigkeiten der Partner für
allein schon schwierig genug, weil nicht nur das Christsein allgemein sondern auch ein Gutteil des "
Verharrens in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft, im Brechen des Brotes und in den Gebeten" nach Apg 2,42 bei den meisten der "am Abendmahl Teilnehmenden" ein gewisser Lebensinhalt ist. Das
allein - sorry - ist schon eine komplizierte Konstellation, warum sollten die Verantwortlichen der örtlichen Gemeinde diese und die Verantwortung "des Bruders" in Ehe und Gemeinde
darüberhinaus durch eine Zulassung zum "Tisch des Herrn" noch mehr belasten?
Freundlichst. Felix